Untersuchungen auf Kosten der Krankenkassen (Kassenleistungen):
Ärztliches Erstgespräch und Anamnese
- Systemisierte Anamnese
- Blutuntersuchung (siehe Hormonbestimmung)
Hormonbestimmung
Bei der Blutuntersuchung kann folgendes bestimmt werden:
- Vitamin D3
- Weibliche Geschlechtshormone
- Follikelstimulierende Hormone
- TSH, FT3, FT4, Testosteron
Zielgerichtete Hormonuntersuchungen sind nicht nur diagnostisch von großem Nutzen, sondern auch bei der Therapieüberwachung wichtig, da die medikamentöse Behandlung eine individuelle Feineinstellung und regelmäßige Kontrollen erfordert.
Die Bestimmungen von Vitamin D3, FSH (follikelstimulierendes Hormon), E2 (Östradiol) und HPRL (Prolaktin) sowie Schilddrüsenhormone sind Kassenleistungen.
Knochendichtemessung
Der für die Osteoporose charakteristische Knochenschwund kann bei stark gefährdeten Menschen (bei gegebener medizinischer Indikation) durch Knochendichtemessung (Osteodensitometrie) festgestellt werden.
Die gängigsten Messmethoden der Osteodensitometrie bestimmen die Abweichung des Messwertes von der mittleren Knochendichte eines gesunden 30-jährigen Menschen (T-Wert).
Stadieneinteilung:
Osteopenie (= niedrige Knochenmasse):
Knochenmineralgehalt: T-Wert von -1.0 bis -2.5 Standardabweichung (SD)
Osteoporose (ohne Frakturen)
Knochenmineralgehalt: T-Wert < -2.5 SD
Manifeste Osteoporose (mit Frakturen):
Knochenmineralgehalt: T-Wert < -2.5 SD und Knochenbrüche ohne auslösendes Ereignis wie z.B. ein Unfall oder eine Verletzung.
Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) richtet ihre Definition der Osteoporose nach der Standardabweichung der Knochenmasse bzw. –dichte. Eine verringerte Dichte der Knochen ist nicht automatisch die Diagnose einer Osteoporose, aber dringender Grund für eine sorgfältige Untersuchung.